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Kindergeldantrag

Kindergeldantrag
Antrag auf Kindergeld

Online oder auf der Agentur für Arbeit? Das sind die zwei Wege, wie Sie Ihren Kindergeldantrag abgeben können. Aber stellen Sie sich darauf ein, dass man Nachweise zu Ihren Angaben fordern wird.

Wo der Kindergeldantrag zu stellen ist

Der Antrag auf Kindergeld wird an die Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt. Frühester Zeitpunkt dafür ist der Monat der Geburt. Familienkassen sind unterteilt nach Bundesländern – für jedes Bundesland gibt es eine Familienkasse, die wiederum nach Gemeinden aufschlüsselt. Organisatorisch folgt das den Strukturen der Agentur für Arbeit, wie die ihre Außenstellen flächendeckend über das Land verteilt. Sie finden also in Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit immer auch eine Dienststelle, die sich als Vertretung der Landes-Familienkasse betätigt. Das ist daher der Ort, an den Sie sich wegen eines Antragsformulars wenden. Der Kindergeldantrag allein hat wenig Aussicht auf Erfolg. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Bedingungen für das Kindergeld erfüllen. Aber es läuft wie mit anderen Anträgen bei der Agentur für Arbeit auch: Hauptsache, der Kindergeldantrag ist gestellt.

Die vom Mitarbeiter verlangten Unterlagen und Nachweise können immer noch nachgereicht werden und müssen nicht gleich bei Erstkontakt vollständig sein. Für den Kindergeldantrag ist das Datum des Formulars wichtig, alles Folgende hat keine aufschiebende Wirkung. Freilich ist es in Ihrem Interesse, die Unterlagen so bald wie möglich nachzureichen, damit es zeitnahe zu einer Bewilligung und Auszahlung kommen kann. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, stellt den Kindergeldantrag nicht bei der Familienkasse, sondern direkt bei seinem Dienstherrn.

Formular und Unterlagen für den Kindergeldantrag

Eine große Hilfe ist, dass der Kindergeldantrag auch online abgegeben werden kann, also von Zuhause. Es wird zwar die schriftliche Form verlangt, aber auch für den Kindergeldantrag gilt heutzutage, dass man mit einer elektronischen Signatur arbeiten kann, die die eigenhändige Unterschrift ersetzt. Diesen Online-Antrag gibt es über die Webseite der Agentur für Arbeit, weil, wie gesagt, die Familienkasse der Agentur angehängt ist. Das Online Verfahren hat den Vorteil, dass man jederzeit den Bearbeitungsstand des Kindergeldantrags einsehen kann und dazu nicht zur Niederlassung der Agentur in die Stadt fahren oder beim Mitarbeiter anrufen muss. Neben dem eigentlichen Antragsformular, „KG1 allgemein“ genannt, gibt es die „Anlage Kind“, wovon für jedes Kind ein eigenes Exemplar gebraucht wird.

Beispielsweise sind bei drei Kindern drei „Anlagen Kind“ auszufüllen. Sowohl Antragssteller als auch das Kind brauchen seit 2016 steuerliche Identifikationsnummern als Grundlage. Die sind in Mitteilungen des Bundeszentralamtes für Steuern zu finden, auf Lohnsteuerbescheiden genannt, oder können vom örtlichen Finanzamt erfragt werden. Was sonst noch an Nachweisen verlangt wird, wird von der Lebenssituation des Kindes abhängen. Es kann ja zur Schule gehen oder in einer Ausbildung befindlich sein. Die Nachweise könnten vom Sachbearbeiter abgefragt werden. Das sind zum Beispiel eine Schulbescheinigung, eine Ausbildungsbescheinigung oder eine Immatrikulationsbescheinigung, so das Kind an einer Uni eingeschrieben ist. Bei einem Erstantrag braucht es mit Sicherheit eine Geburtsurkunde.

Formulare für Kindergeld finden Sie auf unserer Formularseite.

Geht das auch rückwirkend?

Es gibt für den Kindergeldanspruch eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Das heißt, für die Zeit davor kann man rückwirkend keinen Kindergeldantrag stellen, ein Versuch müsste mit Begründung der Verjährung abgelehnt werden. Die Auszahlung ist aber seit 2018 nur noch für die letzten sechs Monate vorgesehen, das bedeutet, dass trotz bestätigten Anspruchs auf die Zeit davor für diesen Zeitabschnitt kein Geld ausbezahlt wird. Sie können nur für die letzten sechs Monate seit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, eine Kindergeldauszahlung erwarten. Etwaige Ansprüche, die vor diesen vier Jahren theoretisch bestanden haben könnten, sind verjährt und verfallen. Hätte man in dieser Zeit schon einen Kindergeldantrag gestellt, hätte das eine aufschiebende Wirkung auf die Verjährung ausgeübt.

Übersicht der Familienkassen nach Bundesland