Hier finden Sie Kontaktinformationen, Adressen und Öffnungszeiten der Familienkassen in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 4 Familienkassen, die Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Kindergeld zur Verfügung stehen.
Übersicht aller Familienkassen in Mecklenburg-Vorpommern
Wählen Sie aus der Liste die Familienkasse aus, welches Ihrem Wohnort am nächsten liegt.
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Familienkasse Mecklenburg-Vorpommern – Aufgaben und Zuständigkeit
Wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, kann ein Antrag auf Kindergeld beantragt werden. Diese Anträge entgegenzunehmen, zu prüfen und bei Bewilligung auszuzahlen, ist Aufgabe der Kindergeldkasse. Sie ist auch für regelmäßige Kontrollen zuständig, um sicherzustellen, dass das Kindergeld weiterhin gezahlt wird. Gegebenenfalls leitet sie auch Ermittlungen ein, wenn der Verdacht besteht, dass Kindergeld und Zuschläge zu Unrecht bezogen werden. Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die das Existenzminimum jedes Kindes sichern und einen finanziellen Ausgleich schaffen soll. Damit setzen sie das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in die Praxis um.
Termin bei der Familienkasse Mecklenburg-Vorpommern
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren. Die Ämter sind in der Regel persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online erreichbar. Terminanfragen können auch bequem über die Kontaktformulare auf der Website gestellt werden.
Wann zahlen Familienkassen das Kindergeld aus?
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich. Kindergeld und Kindergeldzuschläge werden nicht an alle Empfänger in Deutschland gleichzeitig ausgezahlt. Die Termine richten sich nach der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer.
Ist die Familienkasse auch Ansprechpartner für andere Unterstützungsangebote?
Die Dienststellen können ausschließlich für Sie tätig werden, wenn es um Kindergeld oder den Kindergeldzuschlag geht. Es gibt andere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, wenn das Geld knapp ist. Die regionalen Elterngeldstellen sind die richtigen Ansprechpartner für das Elterngeld. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die erste Anlaufstelle ist hier die Gemeinde Ihres Wohnortes.