Auf unserem Portal finden Sie einen umfassenden Überblick über die Kontaktdaten, Adressen, Öffnungszeiten und weitere Informationen der Familienkassen in Deutschland nach Bundesländer geordnet.
- Welche Familienkassen ist für mich zuständig?
- Wie erreiche ich die Familienkasse?
- Insgesamt gibt es 14 Familienkassen in Deutschland, die wiederum in einzelne regionale Familienkassen unterteilt sind.
Finden Sie die zuständige Familienkasse – Kindergeldkasse
Mit der Übersicht aller Familienkassen findet man innerhalb kurzer Zeit Ihre zuständige Kindergeldkasse.
Bitte wählen Sie ihr Bundesland aus der Liste aus oder geben Sie den entsprechenden Suchbegriff in das Suchfeld auf unserer Homepage oben rechts ein.
- Familienkasse Baden-Württemberg
- Familienkasse Bayern
- Familienkasse Berlin
- Familienkasse Brandenburg
- Familienkasse Bremen
- Familienkasse Hamburg
- Familienkasse Hessen
- Familienkasse Mecklenburg-Vorpommern
- Familienkasse Niedersachsen
- Familienkasse Nordrhein-Westfalen
- Familienkasse Rheinland-Pfalz
- Familienkasse Saarland
- Familienkasse Sachsen
- Familienkasse Sachsen-Anhalt
- Familienkasse Schleswig-Holstein
- Familienkasse Thüringen
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen.
Was ist die Familienkasse eigentlich und wer kann dort Leistungen beziehen?
Seit 1954 erhalten Berechtigte in Deutschland Kindergeld von den Familienausgleichskassen oder Familienkassen. Den meisten Eltern sind die Familienkassen wohl als Kindergeldstelle bekannt. Diese ist ein Bestandteil der Bundesanstalt für Arbeit und zahlt Kindergeld und Kinderzuschläge an Familien oder die Kinder selbst aus. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erhalten Kindergeld über eigene Familienkassen.
Die Behörde wird nicht von selbst tätig. Falls Sie Kindergeld beanspruchen möchten, müssen Sie dazu einen Antrag stellen und verschiedene Nachweise einreichen. Diesen Antrag können Sie schon bei der Geburt oder bis zu 6 Monate danach abgeben. Rückwirkend werden dann alle Lebensmonate berücksichtigt. Abgesehen von einigen Ausnahmeregelungen erhalten Sie die Leistung für Kinder unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben und die von Ihnen versorgt werden.
Behinderte Kinder, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften decken können, haben sogar über das 25. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld.
Dabei kann das Geld nur an einer Person ausgezahlt werden. Befinden sich Ihrer Familie zum Beispiel zwei Bezugsberechtigte, müssen Sie sich untereinander einigen, wer die Überweisung der Familienkasse erhalten soll.
Fallen die Anspruchsvoraussetzungen weg, sind Sie selbst dafür verantwortlich, die Kasse davon in Kenntnis zu setzten. Sonst drohen Ihnen nicht nur Zahlungsforderungen, sondern unter Umständen sogar ein Strafverfahren.
Grundsätzlich ist ein Wohnort in Deutschland, der restlichen EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz erforderlich, wenn Sie Kindergeld über die Familienkassen beziehen möchten. Die Höhe der Zuwendung ist dabei nach der Anzahl der Kinder gestaffelt.
So erhalten Sie seit Januar 2021 folgende Beträge:
- 1. Kind 219 Euro
- 2. Kind 219 Euro
- 3. Kind 225 Euro
- ab dem 4. Kind: 250 Euro
Diese sind unabhängig vom Einkommen der Eltern oder den eigenen Einnahmen eines volljährigen Kindes, welches sich noch in der Erstausbildung befindet oder arbeitslos gemeldet ist.
Hauptaufgaben der Familienkasse
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die das Existenzminimum jedes Kindes sichern und einen Finanzausgleich schaffen soll. Sie setzen damit das Bundeskindergeldgesetz in der Praxis um.
Reicht das Einkommen der Eltern oder des Erziehungsberechtigten nicht aus, kann zusätzlich ein Antrag auf einen Kinderzuschlag gestellt werden. Diese Anträge entgegenzunehmen, zu prüfen und bei Bewilligung auszuzahlen, ist die Aufgabe der Kindergeldkassen. Wie viel Kindergeld Ihnen zusteht, können Sie ganz einfach mit dem Kinderzuschlagsrechner ermitteln.Ebenso ist sie verantwortlich für regelmäßige Prüfungen, ob der Bezug von Kindergeld weiterhin zu Recht besteht. Gegebenenfalls leitet sie auch Ermittlungen ein, wenn der Verdacht des missbräuchlichen Bezuges von Kindergeld und Zuschlägen besteht. Die zuständige Familienkasse hilft Ihnen immer vor Ort!
Der Antrag auf Kindergeld ist grundsätzlich bei der für den Wohnort zuständigen Familienkasse zu stellen. Die Familienkasse bearbeitet Anträge auf Familienbeihilfe und beantwortet alle Fragen.
Welche Familienkasse ist für mich zuständig?
Seit Januar 2021 liegt die Zuständigkeit für Kindergeldangelegenheiten gewöhnlich bei den regionalen Familienkassen der Bundesanstalt für Arbeit. Dadurch bestimmt grundsätzlich der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Bezugsberechtigten, welche Kasse zuständig ist. Auch hier finden Sie im Internet oder über die Seite der Bundesanstalt für Arbeit schnell heraus, wer Ihr Ansprechpartner ist. Sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, so ist in vielen Fälle ihre Besoldungsstelle für den Antrag zuständig.
Wann zahlt die Familienkasse das Kindergeld aus?
Die Familienkasse zahlt die Beträge jeweils monatlich aus. Dabei werden Kindergeld und Kindergeldzuschläge nicht zeitgleich an alle Bezieher in Deutschland ausgezahlt. Die Termine sind abhängig von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Die Endziffer sagt dabei nichts über das konkrete Datum aus. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass die Endziffer 0 eher am Anfang des Monats begünstigt wird. Die Endziffer 9 erhält ihre Zahlung folglich erst zum Monatsende. Dieser Rhythmus wird allerdings von Monat zu Monat relativ gleich bleiben. Eine genaue Übersicht der Auszahlungstermine können Sie zum Beispiel der Internetpräsenz der Bundesanstalt für Arbeit entnehmen. Bei der Behörde besteht auch die Möglichkeit, diese kostenfrei telefonisch zu erfragen.
Wie kann ich einen Termin bei der Familienkasse vereinbaren?
Es gibt unterschiedliche Wege einer Terminvereinbarung. Die Dienststellen sind im Regelfall persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online erreichbar. Auch über die Kontaktformulare auf den Webseiten sind Anfragen nach Terminen ganz unkompliziert möglich.
Sind die Familienkassen auch Ansprechpartner für andere Unterstützungsangebote?
Die Dienststellen können ausschließlich für Sie tätig werden, wenn es um Kindergeld oder den Kindergeldzuschlag geht. Geringverdiener werden dennoch nicht im Stich gelassen. Es gibt noch andere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, wenn das Geld knapp ist. Für Elterngeld sind die regionalen Elterngeldstellen der richtige Ansprechpartner. Wer den Kinderzuschlag bezieht, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Hier ist die Gemeinde Ihres Wohnortes der erste Ansprechpartner.
Weiterführende Links und Quellen
- Familienkassenreform – Bundesagentur für Arbeit